Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8709
BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90 (https://dejure.org/1990,8709)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1990 - 1 B 70.90 (https://dejure.org/1990,8709)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 1 B 70.90 (https://dejure.org/1990,8709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach wiederholter strafgerichtlicher Verurteilung - Wertung der Maßnahme als Vorbeugung gegen künftige Störungen der öffentlichen Sicherheit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
    Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck die von ihr getroffene Maßnahme erforderlich sein (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; Beschluß vom 2. März 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
    Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck die von ihr getroffene Maßnahme erforderlich sein (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; Beschluß vom 2. März 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59).
  • BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86

    Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
    Es unterliegt zunächst keinem Zweifel, daß das Vorliegen von Ausweisungsgründen - wie hier nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG strafgerichtliche Verurteilungen des Klägers - bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu Lasten des Ausländers berücksichtigt werden darf (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - InfAuslR 1989, 115).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
    Es unterliegt zunächst keinem Zweifel, daß das Vorliegen von Ausweisungsgründen - wie hier nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG strafgerichtliche Verurteilungen des Klägers - bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu Lasten des Ausländers berücksichtigt werden darf (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - InfAuslR 1989, 115).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Ausweisungsgründe durften bei der Entscheidung über die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis zu Lasten des Ausländers ebenso wie bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95; Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 1 B 70.90 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 37) berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht